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   VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146   

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VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146 (https://dejure.org/2017,11096)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146 (https://dejure.org/2017,11096)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23. März 2017 - RN 5 K 16.1146 (https://dejure.org/2017,11096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 S. 2; BayVwVfG Art. 45 Abs. 1 Nr. 5, Art. 46; AO § 30 Abs. 4 Nr. 5
    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher Stellen nicht entgegen

  • rewis.io

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher Stellen nicht entgegen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Zwar ist anerkannt, dass die Weitergabe von Informationen zu Steuerrückständen durch die Finanzbehörde an die Gewerbebehörde sich nicht auf eine spezialgesetzliche Ermächtigung stützen kann, sondern ihre Grundlage in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO findet, da ein zwingendes öffentliches Interesse an der praktischen Durchführung von Gewerbeuntersagungen aufgrund der Vielzahl von Fällen von Steuerrückständen bestehe (BVerwG, Urteil vom 02. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96/91 -, juris; BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 -, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BayVGH, Beschl. 28.08.2013, 22 ZB 13.1419 Rn. 28f.; jedoch eine rechtssicherere Offenbarungsgrundlage fordernd Drüenin: Tipke/Kruse, AO/FGO, 147. Lieferung 01.2017, § 30 AO, Rn. 137).

    Zwar soll diese ihr Fachwissen unverbindlich in das Verfahren einbringen können (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 - Rn. 6, juris), in einem Fall von mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (im Gegensatz zu gewerbespezifischen Unzuverlässigkeitsgründen) ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein Mehr an eingebrachtem Fachwissen die Bewertung als gewerbeübergreifend unzuverlässig hätte erschüttern sollen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 - Rn. 14, juris), zumal die gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit und die nötige Ausweichwahrscheinlichkeit in solchen Fällen nur in besonderen Konstellationen nicht vorliegen sollen (BayVGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, Rn. 24).

    Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).

    Die Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung folgt aus dem Umstand, dass der Kläger an seiner gewerblichen Tätigkeit trotz Unzuverlässigkeit festgehalten hat, wodurch er regelmäßig seinen Willen bekundet hat, sich auf jeden Fall gewerblich zu betätigen (BayVGH, B.v. 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419) und wird durch die Tatsache, dass schon einmal das Gewerbe gewechselt wurde unterstützt.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Zwar ist anerkannt, dass die Weitergabe von Informationen zu Steuerrückständen durch die Finanzbehörde an die Gewerbebehörde sich nicht auf eine spezialgesetzliche Ermächtigung stützen kann, sondern ihre Grundlage in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO findet, da ein zwingendes öffentliches Interesse an der praktischen Durchführung von Gewerbeuntersagungen aufgrund der Vielzahl von Fällen von Steuerrückständen bestehe (BVerwG, Urteil vom 02. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96/91 -, juris; BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 -, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BayVGH, Beschl. 28.08.2013, 22 ZB 13.1419 Rn. 28f.; jedoch eine rechtssicherere Offenbarungsgrundlage fordernd Drüenin: Tipke/Kruse, AO/FGO, 147. Lieferung 01.2017, § 30 AO, Rn. 137).

    Ein solches hätte trotz Vorhandensein der Schulden gegen die Unzuverlässigkeit sprechen können, wenn es sinnvoll und Erfolg versprechend ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 02. Februar 1982 - 1 C 146/80).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Die Verletzung steuerlicher Pflichten und die allgemeine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit führen zu einer gewerbeübergreifenden Unzuverlässigkeit (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - 4 A 3724/06

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Unterbrechung eines gegen eine

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Da die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit ein Umstand ist, der jeglicher Gewerbeausübung entgegensteht, konnte nach § 35 Abs. 1 S.2 GewO eine erweiterte Gewerbeuntersagung ausgesprochen werden (vgl. OVG Münster, B.v. 23.11.2009 - 4 A 3724/06).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Zwar ist anerkannt, dass die Weitergabe von Informationen zu Steuerrückständen durch die Finanzbehörde an die Gewerbebehörde sich nicht auf eine spezialgesetzliche Ermächtigung stützen kann, sondern ihre Grundlage in § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO findet, da ein zwingendes öffentliches Interesse an der praktischen Durchführung von Gewerbeuntersagungen aufgrund der Vielzahl von Fällen von Steuerrückständen bestehe (BVerwG, Urteil vom 02. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 1 B 96/91 -, juris; BFH, Urteil vom 10. Februar 1987 - VII R 77/84 -, BFHE 149, 387, BStBl II 1987, 545; BayVGH, Beschl. 28.08.2013, 22 ZB 13.1419 Rn. 28f.; jedoch eine rechtssicherere Offenbarungsgrundlage fordernd Drüenin: Tipke/Kruse, AO/FGO, 147. Lieferung 01.2017, § 30 AO, Rn. 137).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat, sind Steuerrückstände nur dann geeignet einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, B.v. 29.01.1988 - 1 B 164/87 - juris Rn. 3; BVerwG, B.v. 19.01.1994 - 1 B 5/94 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden (BVerwGE 24, 38).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung ist immer der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, B.v. 23.11.1990 - 1 B 155/90 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Diese Eintragungen im Schuldnerverzeichnis zeigen, dass der Kläger zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. dazu BayVGH vom 23.8.2015, Az. 22 ZB 15.1271 Rn. 12 und auch BayVGH vom 28.8.2013, Az. 22 ZB 13.1419 Rn. 19).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146
    Eine feste Grenze, ab welcher Höhe der Steuerschuld Unzuverlässigkeit bejaht werden kann, lässt sich dabei nicht angeben (BVerwG, B.v. 09.04.1997 - 1 B 81/97 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10

    Gewerbeuntersagungsverfügung wegen Steuer- und Beitragsrückständen; maßgeblicher

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

  • VG München, 25.09.2002 - M 16 K 01.4696
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 9.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

  • BVerwG, 19.03.1970 - I C 6.69

    Gewerberechtliche Untersagung des Betriebs eines Thermalfreibades -

  • BFH, 27.02.2014 - III R 40/13

    Kindergeldbescheinigung für einen nachrangig Berechtigten

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen

  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2018 - 20 K 337/18

    Unterlagenvorlage, Verwaltungsgerichtsprozess, Sozialdaten, Steuergeheimnis

    vgl. etwa OVG Hamburg, Urteil vom 8. Juli 1980 - Bf III 103/78 -, juris; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris; vgl. ferner BFH, Urteil vom 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris, Rn. 28; VG Regensburg, Urteil vom 23. März 2017 - RN 5 K 16.1146 -, juris, Rn. 37 (jeweils zur Durchführung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens); siehe auch BVerwG, Urteil vom 29. April 1968 - VIII C 61.64 -, BVerwGE 29, 323, 333 ff. (zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Einkommenssteuervergünstigung); OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Mai 2000 - 12d A 4145/99.O -, und vom 5. April 2001 - 15d A 878/00.O -, juris (zur Durchführung eines Disziplinarverfahrens); siehe ferner OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 1980 - 1 VAs 7/80 -, juris, Rn. 39 (zur Information der Presse).
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